Informationen für Incoming/Gaststudenten
Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen für unsere Incoming/Gaststudenten.
Internationale Kontakte und Möglichkeiten für ein Studium im Ausland
Go Abroad (non Erasmus)
Erstens sollte jeder Englischschüler bestrebt sein, Zeit in einem wirklich englischsprachigen Land zu verbringen und einzutauchen - nicht nur wegen der Sprache, sondern auch wegen der kulturellen Erfahrung. Sie können ins Ausland gehen, um dort zu studieren oder zu arbeiten (als Lehrassistent, Au-pair-Mädchen, um Sprachkurse zu besuchen oder zahlreiche andere Formen von Arbeit oder Arbeitserfahrung), was Ihnen beim Eintauchen in die Sprache und Kultur helfen kann und zudem für Ihr Studienprogramm oder Ihren "ausbildungsrelevanten Auslandsaufenthalt" für das LPA anerkannt wird. Erkunden Sie die Möglichkeiten und finden Sie eine, die zu Ihnen passt!
Möglichkeiten finden sich in den Programmen des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) und anderer Organisationen. Die folgenden Links könnten von Interesse sein:
https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/
https://www.pasch-net.de/de/udi/par/3329057.html
https://www.studieren-weltweit.de/
Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren, lesen Sie bitte die Informationen über Möglichkeiten und Finanzierung auf der RIH-Website. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie die "Erfahrungsberichte" anderer Studenten gelesen haben:
https://www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/erfahrungsberichte/
Für weitere Informationen besuchen Sie das Team des International House und die Mitarbeiter von "Outgoing" hier.
Die Bewerbungsfristen für Programme wie Promos für andere internationale Partnerhochschulen liegen in der Regel Anfang November, aber es lohnt sich, sich so früh wie möglich auf Veranstaltungen wie der "Erstberatung Auslandsaufenthalt" zu informieren, die Sie hier finden here.
Wir haben in letzter Zeit die folgende Anzahl von Plätzen an den folgenden Partneruniversitäten erhalten:
Go Abroad (Erasmus+)
• Cardiff in Wales (4 places for 1 semester)
• Cork in Ireland (3 places for 1 semester)
• Galway in Ireland (2 places for 1 semester)
• Aberdeen in Scotland (2 places for 1 semester)
• Malta (3 places for 1 semester)
• Timisoara in Romania (1 place for 1 semester)
Als Universität insgesamt haben wir noch andere Partner, von denen Sie vielleicht schon gehört haben (z. B. Newcastle und Dublin), aber diese gehören zu anderen Fachbereichen und müssen über diese beantragt werden.
Antragstellung und unser Verfahren
Im Allgemeinen empfehlen wir, mit der Bewerbung ab dem 4. Unsere formale Bewerbungsfrist ist in der Regel jedes Jahr im November, aber bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns die Bewerbungsunterlagen an mobility.iaauni-rostockde geschickt haben, die Sie hier mit Informationen zum Verfahren finden können.
Die aktuellsten Formulare des Internationalen Hauses sollten verwendet werden und sind hier zu finden:
https://www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/erasmus-studium/
Internes Akkreditierungsformular des Fachbereichs Englisch
Dieses Formular dient einem sehr wichtigen Zweck zwischen Ihnen als Studierenden und unserem Fachbereich und sollte im Zusammenhang mit (aber vor) den Mobilitätsformularen des International House ausgefüllt werden. Sie liefern uns detailliertere Informationen zu den Programmbeschreibungen und Bewertungen, um sicherzustellen, dass Sie eine Anerkennung für Ihre Aktivitäten im Ausland erhalten können, und müssen ZUSÄTZLICH zu den Formularen des International House ausgefüllt und an uns geschickt (oder bestenfalls in den Sprechstunden besprochen) werden.
Das Formular finden Sie hier:
ZPA Anerkennungsformular
Das ZPA verlangt von seinen Lehramtsstudenten, dass sie das unten stehende Formular ausfüllen und einreichen, um die im Ausland erbrachten Leistungen nach ihrer Rückkehr anerkennen zu lassen. Dieses Formular muss von den Lehramtsstudierenden ZUSÄTZLICH zu der für unser International House erforderlichen Bescheinigung ausgefüllt werden.
https://www.zpa.uni-rostock.de/formularemerkblaetter/antrag-auf-anerkennung-von-leistungen/
Ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt
Alle Lehramtsstudenten müssen nachweisen, dass sie mindestens 12 Wochen (die Zeit kann aufgeteilt werden) in einem Land verbracht haben, in dem Englisch die vorherrschende Muttersprache ist (Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Malta, Neuseeland, Südafrika, USA werden anerkannt).
Die Überprüfung und Bearbeitung des ausbildungsrelevanten Auslandsaufenthaltes für Lehramtsstudenten der englischen Sprache wird grundsätzlich von Herrn Bowen durchgeführt, das Formular finden Sie unter diesem Link:
Um die Informationen für das Prüfungsamt zufriedenstellend bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen, soweit möglich, die folgenden Angaben (wenn nicht, teilen Sie uns bitte mit, welche Angaben und warum):
- etwaige Nachweise über die Hin- und Rückreise (Bordkarten usw.)
- alle Nachweise über die von Ihnen im Ausland genutzte Unterkunft mit Angabe des Zeitrahmens
- Nachweise des Arbeitgebers/Programms, an dem Sie teilgenommen haben, über die Zeit, die Sie dort verbracht haben, und über Aktivitäten, die für die Anwendung der englischen Sprache in einem "beruflichen" Kontext relevant sind und als relevant für Ihr Studium angesehen werden können (jegliche Form von Verträgen oder Dokumenten, auch von der Organisation, die Ihre Aktivitäten ermöglicht hat, und die bestätigen, dass Sie diese zufriedenstellend durchgeführt haben - das bedeutet, dass eine bloße Reise oder ein Urlaub nicht anerkannt wird, selbst wenn er über einen längeren Zeitraum stattgefunden hat)
- [on return] the "Form for proof of further ..." completed by you with all the relevant information entered by you (found here: www.iaa.uni-rostock.de/studium/wichtige-dokumente-links/vorlesungen-erfolgreiche-erledigung-von-arbeitsaufgaben/ under www.bildung-mv.de/lehrer/lehrerpruefungsamt/formulare_lehrerpruefungsamt/Formular-fuer-Nachweis-weiterer-Fremdsprachen-und-Auslandsaufenthalt.docx).
Weitere Informationen vom ZPA
Ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt und Nachweis weiterer Fremdsprachen (§ 20 LehPrVO 2012). Beim Studium moderner Fremdsprachen soll ein ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt absolviert werden. Er dient dem Ziel, die interkulturelle kommunikative Kompetenz der Studierenden zu erweitern. Er ist in einem Land mit entsprechender Amtssprache über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten (im Ganzen oder in mehreren Teilen) zu absolvieren.
Ein Auslandsaufenthalt, der zu Beginn des Studiums nicht länger als 3 Jahre zurücklag, kann angerechnet werden.
Die Ausbildungsrelevanz eines Auslandsaufenthalts ist gegeben durch ein Studium an einer Hochschule bzw. Universität, Sprachassistententätigkeit, ein Auslandspraktikum, Sprachkurse in einem Land mit entsprechender Amtssprache, Au Pair-Tätigkeit (vor dem oder während des Studiums), einen Schulbesuch in einem Land mit entsprechender Amtssprache (6 Monate und mehr), Arbeit in einem Land mit entsprechender Amtssprache
Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung für Lehrämter sind – nach Überprüfung durch die Studienfachberaterin/ den Studienfachberater - der Zeitraum des Auslandsaufenthalts und die Tätigkeit/Aktivität im Ausland entsprechend nachzuweisen (z. B. durch Flugtickets, Arbeitsverträge, Referenzen).
Weitere Fremdsprachen auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens werden durch Schulzeugnisse, insbesondere das Abiturzeugnis (mindestens drei aufeinander folgende Jahre Sprachunterricht), bzw. durch Sprachzertifikate weiterführender Bildungseinrichtungen bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lehrerprüfungsamt MV nachgewiesen (gilt für moderne Fremdsprachen und Geschichte).
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Anerkennung des Auslandsaufenthalts und/oder von Fremdsprachen besteht die Möglichkeit, sich vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung im Lehrerprüfungsamt MV beraten zu lassen.
Durch Schulzeugnisse, insbesondere das Abiturzeugnis, bzw. durch Sprachzertifikate weiterführender Bildungseinrichtungen werden bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lehrerprüfungsamt MV auch die folgenden Sprachabschlüsse nachgewiesen:
für evangelische Religion (LA Gym): Latinum oder Hebraicum und neutestamentliches Griechisch
für Geschichte: Latinum
für Griechisch: Latinum
für Latein: Graecum
Formular für Nachweis weiterer Fremdsprachen und Auslandsaufenthalt
Regelungen zur Anerkennung von auswärtig erbrachten Studienleistungen
Bei einem Studium an einer auswärtigen Hochschule können Studienleistungen als Teilnahme- und Leistungsnachweise anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen der Studienordnungen entsprechen, die für die Studiengänge Bachelor, Master bzw. Lehramt im Fach Englisch an der Universität Rostock gelten.
Für einen Leistungsnachweis mit Hausarbeit müssen Studierende eine oder mehrere Arbeiten in dem Gesamtumfang vorweisen, der in der für sie gültigen Studienordnung für einen Proseminar- bzw. Hauptseminarschein gefordert ist. Die Teilnahme an einem Sprachpraxiskurs kann mit einem Leistungsnachweis anerkannt werden, wenn schriftliche Ausarbeitungen (kommentiert bzw. bewertet) vorliegen, die die am IAA geltenden Anforderungen in Umfang und Niveau erfüllen. Die Benotung muss dabei mindestens einem "Ausreichend" entsprechen.
Vorlesungen oder Kurse, in denen keine Leistungen erbracht worden sind, können mit Teilnahmescheinen für den wahlfreien Bereich anerkannt werden. Eine bestandene "Cambridge Proficiency Examination" kann mit einem Teilnahmeschein (2 SWS) angerechnet werden.
Studienleistungen werden nur dann anerkannt, wenn entsprechende Zeugnisse (z.B. Academic Transcript, Student Record o.ä.) im Original sowie die Arbeiten zumindest als Kopie vorgelegt werden. Ferner ist es notwendig, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der auswärtigen Universität so exakt wie möglich zu dokumentieren durch: Angabe des Kurstitels, der Stundenzahl, eventueller Abschlussklausuren, Präsentationen, Hausarbeiten, Essays oder anderer Prüfungsformen sowie Unterschrift der Lehrkraft und Stempel der auswärtigen Institution bei Einzelleistungen, die nicht explizit im Academic Record aufgeführt sind (das interne Formular des IAA finden Sie hier). Bewertungen, die lediglich als weitergeleitete E-Mail vorliegen, werden bei der Anerkennung nicht berücksichtigt.
Studierende sind verpflichtet, sich nach Abschluss ihres Auslandsaufenthaltes bzw. nach ihrem Hochschulwechsel so zügig wie möglich mit den für die Anerkennung Verantwortlichen des IAA in Verbindung zu setzen, um die Anerkennung ihrer Studienleistungen in die Wege zu leiten.
Mitteilung des Lehrerprüfungsamts M-V für Lehramtsstudierende (zur Anerkennung von Studienleistungen an ausländischen Universitäten und deren Auswirkungen auf die Regelstudienzeit).
Lehramtsstudierende, die einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren und sich für diesen Zeitraum beurlauben lassen wollen, werden gebeten, die folgenden Regelungen zu beachten: Werden an einer ausländischen Universität erbrachte Studienleistungen von Lehramtsstudierenden bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung als Leistungsnachweise oder Semesterwochenstunden im Prüfungsfach Englisch geltend gemacht und anerkannt, so wird das fragliche Semester – unabhängig davon, ob der/die Studierende für diesen Zeitraum an der Universität Rostock beurlaubt war – vom Lehrerprüfungsamt als Studiensemester gewertet und auf die Regelstudienzeit angerechnet. Auch ein Eintrag von Studienaufenthalten im Ausland in das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung kann nur unter der Bedingung der Anrechnung auf die Regelstudienzeit erfolgen.
Verbindliche Auskünfte in allen Fragen der Studien- und Prüfungsorganisation erteilt das Lehrerprüfungsamt (http://www.bildung-mv.de/lehrer/lehrerpruefungsamt/).
Wichtige Formulare und Dokumente
Die aktuellsten Formulare des International House sollten verwendet werden und sind hier zu finden:
https://www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/erasmus-studium/
Die folgenden Formulare des English Department / IAA sind ausschließlich für Studierende des English Department relevant:
Bewerbung und unser Verfahren.
Im Allgemeinen raten wir, sich ab dem 4. Semester zu bewerben. Unsere formale Bewerbungsfrist ist in der Regel jedes Jahr im November, aber bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Bewerbungsunterlagen an mobility.iaa@uni-rostock.de geschickt haben, die Sie hier mit Informationen über das Verfahren finden können.
Internes Akkreditierungsformular des Fachbereichs Englisch
Dieses Formular dient einem sehr wichtigen Zweck zwischen Ihnen als Studierenden und unserem Fachbereich und sollte im Zusammenhang mit (aber vor) den Mobilitätsformularen des International House ausgefüllt werden. Sie liefern uns detailliertere Informationen zu den Programmbeschreibungen und Beurteilungen, um sicherzustellen, dass Sie eine Akkreditierung für Ihre Aktivitäten im Ausland erhalten können, und müssen zusätzlich zu den Formularen des International House ausgefüllt und an uns geschickt (oder bestenfalls in den Sprechstunden besprochen) werden.
Das Formular finden Sie hier:
www.iaa.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/Alle_PHF/IAA/Erasmus/Dep-Internal_Accreditation.pdf
ZPA-Anerkennungsformular
Das ZPA verlangt von seinen Lehramtsstudenten, dass sie das unten stehende Formular ausfüllen und einreichen, um die im Ausland absolvierten Aktivitäten nach ihrer Rückkehr anerkennen zu lassen. Dieses Formular muss von den Lehramtsstudenten ZUSÄTZLICH zum Transcript für und von unserem International House ausgefüllt werden.
www.zpa.uni-rostock.de/formularemerkblaetter/antrag-auf-anerkennung-von-leistungen/
Auslandsstudienberatung für IAA-Studierende
Gareth Vaughan
Auslandsstudienberatung und
ERASMUS-Koordination
Raum 8018
August-Bebel-Straße 28
gareth.vaughan(at)uni-rostock.de
Tel.: +49 (0)381 498-2590
Fax: +49 (0)381 498-2594
(für mobilitätsbezogene Fragen oder Probleme)
Sprechzeit im Semester
Mittwoch 13.30 - 14.30 Uhr
in präsenz oder online unter
https://bbb-greenlight.uni-rostock.de/b/gar-ytg-snc-fus
(Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Sprechzeiten unter dem Menüpunkt "Aktuelles" bekanntgegeben werden)