Über Erasmus+ haben wir die folgende Anzahl von Plätzen an den folgenden Partneruniversitäten:

  • Erasmus+ Partner der englischen Abteilung:
  • Cardiff in Wales (2 Plätze für 10 Monate)
  • Cork in Irland (2 Plätze für 10 Monate)
  • Aberdeen in Schottland (2 Plätze für 5 Monate)
  • Malta (3 Plätze für 6 Monate)
  • Timiosoara in Rumänien (1 Student für 5 Monate)
  • Klaipeda in Litauen (2 Plätze für 6 Monate)
  • Firenze in Italien (2 Plätze für 6 Monate)

Als Universität insgesamt haben wir noch weitere Partner, von denen Sie vielleicht schon gehört haben (z.B. Newcastle), aber diese gehören zu anderen Fachbereichen und müssten über diese beantragt werden.

Das Bewerbungsverfahren für unseren Fachbereich finden Sie auf dieser Seite Weitere Optionen.

Der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) bietet Unterstützung für diejenigen, die ins Ausland gehen möchten, um dort zu studieren, zu arbeiten oder als Lehrassistent tätig zu sein, um nur einige zu nennen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD unter www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/ oder www.daad.de.

Viele Formen von Auslandspraktika sind oft über Online-Suchen, insbesondere in den sozialen Medien, zu finden und werden nicht direkt von unserer Abteilung koordiniert (obwohl wir Ihnen gerne mit Formularen, Empfehlungsschreiben usw. behilflich sind, sofern möglich).

Eine Liste der nordamerikanischen Partneruniversitäten, die Rostocker Studenten aufgenommen haben: •East Tennessee State University •North Carolina State University •University of Georgia •University of Nebraska •University of Utah •University of Wyoming •University of Guelph (Canada) •University of Saskatchewan (Canada)

Außerdem gibt es weitere Partner in Argentinien, Brasilien, Mexiko, China, Japan, Südkorea, Russland und Südafrika.

Weitere Informationen finden Sie beim International House Team. Bewerbungen hierfür sollten an das International Office gerichtet werden, das sie bearbeitet (d.h. Sie zu einem Vorstellungsgespräch einlädt und so weiter). Die Bewerbungsfrist läuft normalerweise Anfang November ab.

Werde ich Zeit von meinem Studium abziehen?

Sie sollten die Mobilität für Ihre eigene Entwicklung einplanen, aber bei guter Planung können Sie, wenn Sie Kurse belegen, die in ihrer Art und Bewertung den Kursen unserer Englischabteilung ähnlich sind, diese anerkennen lassen (siehe Formular zur Kursanerkennung), um Kurse zu ergänzen oder zu ersetzen, die Sie an Ihrer Heimatabteilung belegt hätten. Aus diesem Grund sollten Sie möglichst im Wintersemester und nicht im Sommersemester für kurzfristige Mobilitäten - innerhalb von 6 Monaten - abreisen, um sicherzustellen, dass Sie an den "B"-Modulen mit der dazugehörigen Bewertung teilnehmen können. Sie sollten bereits 1 ganzes Jahr studiert haben und Ihre Abreise mindestens ein Jahr im Voraus planen (je weiter Sie reisen wollen, desto mehr Zeit sollten Sie für die Organisation Ihrer Mobilität einplanen, u.a. wegen der Visabestimmungen).

Wie viel wird es mich kosten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Für weitere und detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Reinecker oder Frau von Wedelstedt am IH, da sie über die aktuellsten Informationen verfügen. Bitte beachten Sie, dass die Mobilität zu einem Nicht-Erasmus-Partner eine höhere Eigenfinanzierung erfordert. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/erasmus-studium/finanzierung/

Auslandsstudienberatung für IAA-Studierende

Gareth Vaughan

Auslandsstudienberatung und
ERASMUS-Koordination

Room 8018

August-Bebel-Straße 28

gareth.vaughan(at)uni-rostock.de

Tel.: +49 (0)381 498-2590

Fax: +49 (0)381 498-2594

mobility.iaauni-rostockde 

(für mobilitätsbezogene Fragen oder Probleme)

 

Important and Current Information on Mobility Programs and the application dates and procedures

Important and Current Information on Mobility Programs and the application dates and procedures

Ich bin gerade dabei, unser Erasmus+ Bewerbungsverfahren angesichts der Brexit-Umstände zu überarbeiten und zu aktualisieren. Ich werde Ihnen weitere Informationen zukommen lassen, sobald sie verfügbar sind. Wenn Sie jedoch an einer Mobilität interessiert und bereit sind, diese zu versuchen, empfehle ich Ihnen, sich schriftlich bei mir zu bewerben und die Informationen unter dem folgenden Link zu verwenden:

www.iaa.uni-rostock.de/studium/beratung-und-hilfe/auslandsstudienberatung-fuer-iaa-studierende/page-2/

Eine gute Nachricht ist, dass wir trotz der durch den Brexit notwendig gewordenen Änderungen möglicherweise einige britische Partner beibehalten können.

Studenten, die sich für unsere englische Abteilung interessieren oder einen solchen Aufenthalt planen, finden hier Informationen über unsere Programme, Modulkomponenten und die Vergabe von Leistungspunkten.

 

Allgemeiner Video-Überblick über die Outgoing Mobility-Optionen und das Verfahren sowie das dazugehörige PDF Material

Information for Incoming Students

Information for Incoming Students

Here 

International contacts and opportunities for studying abroad

International contacts and opportunities for studying abroad

First, a few general remarks. Every student of English should spend some time in a genuinely English-speaking country – not just for the language but also for the cultural experience. You can go abroad to study or to work (as a teaching assistant or numerous other forms of work or work experience) which can aid you in your immersion in the language and culture in addition to being recognised towards your study program or your “Ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt” for the LPA. Explore opportunities and find one that suits you!

The University and the English Department have cultivated exchange relations with departments and universities in Great Britain, Ireland, the USA and Canada, among many more. These relations usually comprise exchanges of both faculty and students. Unfortunately, it has always been difficult to recruit students from English-speaking countries for a year or term of study in Rostock/Germany, so every one of our students going abroad has the duty to advertise Rostock. If we do not get students to come here, too, then there is no balance and the universities will cancel the programmes.

Other possibilities can be found among programmes at the Deutscher Akademischer Auslandsdienst (DAAD) and other organizations. The following links may be of interest:

als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten

https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/

https://www.pasch-net.de/de/udi/par/3329057.html

https://www.studieren-weltweit.de/

If you are interested in going abroad, please ensure you have read through the Information concerning opportunities and financing provided on the RIH Website. Moreover, ensure you have read other students “Erfahrungsberichte”:

https://www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/erfahrungsberichte/

Ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt

Ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt

Prüfungsanmeldung zum Sommersemester 2021Der Nachreichtermin für den Nachweis des Auslandsaufenthaltes ist der 15. April2021. Wenn Sie bis Ende März 2021 ohne eigenes Verschulden wegen der Pandemie nachweislich nicht in der Lage waren, den Auslandsaufenthalt ganz oder in Teilen zu absolvieren, stellen Sie bitte einen schriftlichen Härtefallantrag an das LPA. In einer Einzelfallentscheidung kann Ihnen der Auslandsaufenthalt als Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erlassen werden.

für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Delf im LPA unter

www.bildung-mv.de/lehrer/lehrerpruefungsamt/lpa-standort-Rostock/

Laut Auskunft aus dem Lehrerprüfungsamt dürfen Auslandsaufenthalte längerer Dauer (Schuljahr im Ausland, Au Pair Jahr) zu Studienbeginn nicht länger als drei Jahre zurückliegen, da sie eigentlich eine Studienleistung und somit im Studium zu erbringen sind. Bei kürzeren Auslandsaufenthalten kurz vor Studienbeginn entscheidet das LPA von Fall zu Fall. Flugtickets und Arbeitsverträge sind in jedem Fall vorzulegen. Im Zweifelsfall wird geraten, sich mit dem Lehrerprüfungsamt (Frau Delf; Tel. 498-5950) in Verbindung zu setzen.

Es gibt folgende Möglichkeiten: 

1. Studium an einer Hochschule bzw. Universität 
2. Sprachassistententätigkeit 
3. Auslandspraktikum [PRAKTIKUMSORDNUNGS-PDF]
4. Sprachkurse in einem englischsprachigen Land 
5. Au Pair-Tätigkeit (vor dem oder während des Studiums); Schulbesuch in einem englischsprachigen Land (6 Monate und mehr)
6. Arbeit in einem englischsprachigen Land

Die Überprüfung der Nachweise von ausbildungsrelevanten Auslandsaufenthalten für Lehramtsstudierende Englisch erfolgt durch Herrn Dr. Bowen.

Formular für Nachweis weiterer Fremdsprachen und Auslandsaufenthalt: http://www.bildung-mv.de/lehrer/lehrerpruefungsamt/formulare_lehrerpruefungsamt/Formular-fuer-Nachweis-weiterer-Fremdsprachen-und-Auslandsaufenthalt.docx

Als englischsprachige Länder werden anerkannt: 

• Australien  
• Großbritannien  
• Irland  
• Kanada 
• Malta 
• Neuseeland 
• Südafrika 
• USA

Regelungen zur Anerkennung von auswärtig erbrachten Studienleistungen

Regelungen zur Anerkennung von auswärtig erbrachten Studienleistungen

Zuständig: siehe Aushang und Homepage des IAA

Bei einem Studium an einer auswärtigen Hochschule können Studienleistungen als Teilnahme- und Leistungsnachweise anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen der Studienordnungen entsprechen, die für die Studiengänge Bachelor, Master bzw. Lehramt im Fach Englisch an der Universität Rostock gelten.

Für einen Leistungsnachweis mit Hausarbeit müssen Studierende eine oder mehrere Arbeiten in dem Gesamtumfang vorweisen, der in der für sie gültigen Studienordnung für einen Proseminar- bzw. Hauptseminarschein gefordert ist. Die Teilnahme an einem Sprachpraxiskurs kann mit einem Leistungsnachweis anerkannt werden, wenn schriftliche Ausarbeitungen (kommentiert bzw. bewertet) vorliegen, die die am IAA geltenden Anforderungen in Umfang und Niveau erfüllen. Die Benotung muss dabei mindestens einem "Ausreichend" entsprechen.

Vorlesungen oder Kurse, in denen keine Leistungen erbracht worden sind, können mit Teilnahmescheinen für den wahlfreien Bereich anerkannt werden. Eine bestandene "Cambridge Proficiency Examination" kann mit einem Teilnahmeschein (2 SWS) angerechnet werden.

Studienleistungen werden nur dann anerkannt, wenn entsprechende Zeugnisse (z.B. Academic Transcript, Student Record o.ä.) im Original sowie die Arbeiten zumindest als Kopie vorgelegt werden. Ferner ist es notwendig, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der auswärtigen Universität so exakt wie möglich zu dokumentieren durch: Angabe des Kurstitels, der Stundenzahl, eventueller Abschlussklausuren, Präsentationen, Hausarbeiten, Essays oder anderer Prüfungsformen sowie Unterschrift der Lehrkraft und Stempel der auswärtigen Institution bei Einzelleistungen, die nicht explizit im Academic Record aufgeführt sind (das interne Formular des IAA finden Sie hier). Bewertungen, die lediglich als weitergeleitete E-Mail vorliegen, werden bei der Anerkennung nicht berücksichtigt.

Studierende sind verpflichtet, sich nach Abschluss ihres Auslandsaufenthaltes bzw. nach ihrem Hochschulwechsel so zügig wie möglich mit den für die Anerkennung Verantwortlichen des IAA in Verbindung zu setzen, um die Anerkennung ihrer Studienleistungen in die Wege zu leiten.

Mitteilung des Lehrerprüfungsamts M-V für Lehramtsstudierende (zur Anerkennung von Studienleistungen an ausländischen Universitäten und deren Auswirkungen auf die Regelstudienzeit).

Lehramtsstudierende, die einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren und sich für diesen Zeitraum beurlauben lassen wollen, werden gebeten, die folgenden Regelungen zu beachten: Werden an einer ausländischen Universität erbrachte Studienleistungen von Lehramtsstudierenden bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung als Leistungsnachweise oder Semesterwochenstunden im Prüfungsfach Englisch geltend gemacht und anerkannt, so wird das fragliche Semester – unabhängig davon, ob der/die Studierende für diesen Zeitraum an der Universität Rostock beurlaubt war – vom Lehrerprüfungsamt als Studiensemester gewertet und auf die Regelstudienzeit angerechnet. Auch ein Eintrag von Studienaufenthalten im Ausland in das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung kann nur unter der Bedingung der Anrechnung auf die Regelstudienzeit erfolgen.

Verbindliche Auskünfte in allen Fragen der Studien- und Prüfungsorganisation erteilt das Lehrerprüfungsamt (http://www.bildung-mv.de/lehrer/lehrerpruefungsamt/).

Wichtige Formulare und Dokumente

Wichtige Formulare und Dokumente

Die aktuellsten Formulare von International House sollten verwendet werden und sind hier zu finden:

https://www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/erasmus-studium/

Die folgenden Formulare sind interne Formulare der englischen Abteilung:

Erasmus+ Anmeldeformular

Dieses Formular ist notwendig, um sich für die kommende Erasmus+ Nominierungsrunde anzumelden. Bitte füllen Sie es nach bestem Wissen und Gewissen aus und senden Sie es an Herrn Vaughan unter mobility.iaauni-rostockde.

Formular für die Akkreditierung des Fachbereichs

Dieses abteilungsinterne Formular ist notwendig, um Herrn Bowen und mir sowohl vor als auch während Ihres Auslandsstudiums zu zeigen, dass das, was Sie zu tun beabsichtigen und tatsächlich tun, sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die Bewertung zum Zweck der Akkreditierung so eng wie möglich mit einem oder mehreren gleichwertigen Kursen an unserem Heimatinstitut korreliert. Es geht mehr ins Detail als die Standard-IH-Formulare.

[weitere Details finden Siehere]

LPA/BA-Akkreditierungs-Anerkennungsformular

Dieses Formular wird von unserer Heimatabteilung benötigt, um dem LPA/BA-Büro zu zeigen, wie die Kurse, die Sie im Ausland belegt haben, in Rostock in Übereinstimmung mit unseren Modulen und unserem Benotungsschema akkreditiert werden.

[Weitere Details finden Sie hier: Accreditation Transcript 2021/22 und Accreditation Transcript 2022/23]